Liebe Mieterinnen und Mieter,
wir haben einige Anfragen bezüglich der Betriebskostenabrechnung 2023 erhalten und möchten Ihnen gerne ein Update geben.
Grundsätzlich wird die Abrechnung der Nebenkosten immer erst im Folgejahr durchgeführt. Damit stellen wir sicher, dass alle Kosten vollständig erfasst werden können. Gesetzlich haben wir als Vermieter bis zum 31. Dezember Zeit, diese Abrechnungen zu erstellen. Für das Jahr 2023 bedeutet das, dass Ihre Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember 2024 bei Ihnen vorliegen muss. In den vergangenen Jahren erhielten Sie von uns diese zumeist bis Mitte des Jahres.
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen und Anforderungen müssen unsere Messdienstleister nun zusätzliche Angaben erbringen. Dies kostet Zeit. Deshalb bitten wir Sie hier um Ihr Verständnis. Sobald uns die Daten zugearbeitet werden, erstellen wir umgehend Ihre Betriebskostenabrechnung.
Unser Tipp für alle, die die Betriebskostenabrechnung für ihre Steuererklärung benötigen:
Bringen Sie die Daten des Vorjahres zum Ansatz und kennzeichnen Sie diese als solche mit dem Hinweis, dass die neue Betriebskostenabrechnung noch nicht vorliegt. Sobald Sie die neue Abrechnung erhalten, reichen Sie diese umgehend beim Finanzamt nach. So halten Sie die Frist ein und das Finanzamt hat schon ein paar Daten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Mit besten Grüßen
Ihre MWG