Empfängername und IBAN müssen jetzt übereinstimmen
Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass es seit Oktober 2025 neue Regelungen im Zahlungsverkehr gibt.
Banken waren bislang nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Ziel des neuen EU-weiten Verfahrens ist es, neben bestimmten Betrugsmaschen auch fehlerhafte Überweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verhindern.
Das bedeutet: Nun müssen alle Banken und Sparkassen vor einer SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN vergleichen. Dieses Verfahren gilt für Überweisungen in Euro – egal ob sie per Online-Banking, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden.
Darauf müssen Sie jetzt achten
Bitte tragen Sie beim Überweisen der Miete „Moderne Wohnungsbaugenossenschaft Neustrelitz e.G.“ als Zahlungsempfänger ein. Entscheidend ist die IBAN – sie hat sich nicht geändert. Wenn diese korrekt ist, können Sie die Überweisung wie gewohnt auslösen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr MWG-Team